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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2020 - L 13 AS 224/19 B   

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https://dejure.org/2020,75550
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2020 - L 13 AS 224/19 B (https://dejure.org/2020,75550)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.01.2020 - L 13 AS 224/19 B (https://dejure.org/2020,75550)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - L 13 AS 224/19 B (https://dejure.org/2020,75550)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2020 - L 13 AS 224/19
    Das in Rede stehende Verhalten des Klägers (Verlassen des Arbeitsplatzes und unentschuldigtes Fernbleiben in den Folgetagen) fällt unter den Sanktionstatbestand des § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II und ist damit grundsätzlich geeignet, einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II zu begründen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R - juris Rn. 20).
  • LSG Thüringen, 10.06.2015 - L 6 KR 430/15

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2020 - L 13 AS 224/19
    Jedenfalls wäre dies auf Fälle begrenzt, in denen eindeutig zu erkennen ist, dass der betreffende Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist und deshalb im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X der Aufhebung unterliegt (vgl. zu der entsprechenden Konstellation beim vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen: Thüringer Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 10. Juni 2015 - L 6 KR 430/15 B ER - juris Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2018 - L 6 KR 30/18 B - juris Rn. 48).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - L 6 KR 30/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2020 - L 13 AS 224/19
    Jedenfalls wäre dies auf Fälle begrenzt, in denen eindeutig zu erkennen ist, dass der betreffende Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist und deshalb im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X der Aufhebung unterliegt (vgl. zu der entsprechenden Konstellation beim vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen: Thüringer Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 10. Juni 2015 - L 6 KR 430/15 B ER - juris Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2018 - L 6 KR 30/18 B - juris Rn. 48).
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